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   AG Leipzig, 10.03.2016 - 105 C 7798/15   

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https://dejure.org/2016,27574
AG Leipzig, 10.03.2016 - 105 C 7798/15 (https://dejure.org/2016,27574)
AG Leipzig, Entscheidung vom 10.03.2016 - 105 C 7798/15 (https://dejure.org/2016,27574)
AG Leipzig, Entscheidung vom 10. März 2016 - 105 C 7798/15 (https://dejure.org/2016,27574)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Leipzig verurteilt erneut die HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 10.3.2016 - 105 C 7798/15 -.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Leipzig, 10.03.2016 - 105 C 7798/15
    Es wird ergänzend hingewiesen, dass der Bundesgerichtshof bereits in seinem Urteil vom 04.04.2006 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 16.05.2006 (Az.: X ZR 122/05) grundsätzlich festgestellt hat, dass ein Vertrag, nach dem ein Sachverständiger ein Gutachten über die Höhe eines Kraftfahrzeugunfallschadens zu erstatten hat, ein Werkvertrag ist und für die Bemessung der Vergütung des Sachverständigen der Inhalt der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung maßgeblich ist, wobei nach § 632 BGB - in dieser Reihenfolge - ihre tatsächliche Absprache, eine eventuell vorliegende Taxe oder die übliche Vergütung den Inhalt der Vereinbarung bestimmen.
  • OLG Dresden, 19.02.2014 - 7 U 111/12

    Einziehungsabgetretener Forderung auf Erstattung von Sachverständigenhonorar;

    Auszug aus AG Leipzig, 10.03.2016 - 105 C 7798/15
    Dies gilt insbesondere, dadie Beklagte dem Vorbringen des Klägers aus dem Schriftsatz vom 11.01.2016 nicht mehr entgegengetreten ist, wonach die Vergütung des Kfz-Sachverständigenbüros ... der üblichen Sachverständigenvergütung im Raum Leipzig entspricht einschließlich der in Rechnung gestellten Nebenkosten (Gutachten im Verfahren beim OLG Dresden, Az.: 7 U 111/12).
  • AG Leipzig, 29.07.2005 - 117 C 13084/04
    Auszug aus AG Leipzig, 10.03.2016 - 105 C 7798/15
    Insoweit wird ergänzend auf die Entscheidungen des Landgerichts Leipzig vom 14.10.2005 (Az.: 16 S 238/05) = Amtsgericht Leipzig (Az.: 113 C 7019/04 und vom 19.02.2006 (Az.: 12 S 549/05) = Amtsgericht Leipzig (Az.: 117 C 13084/04) verwiesen.
  • AG Leipzig, 18.08.2011 - 105 C 667/11
    Auszug aus AG Leipzig, 10.03.2016 - 105 C 7798/15
    Das Amtsgericht Leipzig hat bereits mit seinen Urteilen vom 02.08.2007 (Az.: 105 C 8014/06), 28.06.2007 (Az.: 105 C 643/06), 14.06.2007 (Az.: 105 C 203/07), 14.06.2007 (Az.: 105 C 204/07), 12.07.2007 (Az.: 105 C 2159/07), 19.02.2009 (Az.: 105 C 1288/08), und 18.08.2011 (Az.: 105 C 667/11) sowie vom 15.01.2015 (Az.: 105 C 5162/14) entschieden, dass eine Beklagte als Haftpflichtversicherung eines Kraftfahrzeuges unter den in den jeweiligen Urteilen festgelegten Prämissen zur Zahlung der Kosten des Sachverständigengutachtens verpflichtet ist.
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